Messen
Schweißarbeiten bringen potenziell Gefahren im Bezug auf die Freisetzung von Gefahrstoffen mit sich. Gefahrstoffmessungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber gesundheitsgefährdenden Stoffen gegenüber zu bewerten und angemessene Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und erforderliche Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei ist die Ermittlung und Bewertung der Gefahrstoffexposition ein zentraler Aspekt.
In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden spezifische Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen festgelegt. Der Arbeitgebende hat nach § 6 GefStoffV im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob Beschäftigte bei ihren Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Falls dies zutrifft, muss die Höhe der Gefahrstoffexposition ermittelt werden und geeignete Schutzmaßnahmen müssen abgeleitet werden. Ein wesentlicher Bestandteil zur Überwachung der zulässigen Grenzwerte ist die Durchführung von Gefahrstoffmessungen. Insbesondere § 7 GefStoffV legt fest, dass Gefahrstoffmessungen in regelmäßigen Abständen oder bei wesentlichen Änderungen durchzuführen sind, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wann sind Gefahrstoffmessungen sinnvoll?
Gefahrstoffmessungen beim Schweißen sind gemäß TRGS 402 sinnvoll, wenn folgende Faktoren vorliegen:
- Potenzielle Freisetzung von Gefahrstoffen:
Wenn bei Schweißarbeiten Stoffe freigesetzt werden, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind. Dies kann für verschiedene Metalle oder Beschichtungen gelten. - Unzureichende Kenntnisse über Schadstoffkonzentration:
Wenn keine ausreichenden Informationen über die Konzentration der freigesetzten Gefahrstoffe vorliegen, kann mit Hilfe einer Gefahrstoffmessung die Exposition der Beschäftigten abgeschätzt werden. - Zweifel an Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:
Wenn es Unsicherheiten oder Bedenken zur Wirksamkeit der angewandten Schutzmaßnahmen gibt, kann mit Hilfe einer Gefahrstoffmessung Klarheit geschaffen werden, ob eine Anpassung der Schutzmaßnahmen notwendig ist.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen eine Gefahrstoffmessung nicht sinnvoll ist:
- Gut dokumentierte und bekannte Schadstoffquellen:
Wenn die eingesetzten Materialien und damit verbundenen Gefahrstoffe gut dokumentiert und bekannt sind und die Exposition der Beschäftigten bereits anderweitig effektiv kontrolliert wird, kann möglicherweise auf eine Gefahrstoffmessung verzichtet werden. - Erfüllung der Grenzwerte und Schutzmaßnahmen:
Wenn die gemessenen Schadstoffkonzentrationen unterhalb der festgelegten Grenzwerte liegen und die angewendeten Schutzmaßnahmen ausreichend sind, kann möglicherweise auf weitere Kontrollmessungen verzichtet werden.
Des Weiteren gibt es Situationen, in denen Arbeitsplatzmessungen nicht möglich sind oder keine verwertbaren beziehungsweise repräsentativen Ergebnisse liefern:
- Zu kurze Expositionsdauer:
Wenn Beschäftigte lediglich kurzzeitig und/oder sporadisch einer Schadstoffexposition ausgesetzt sind und die Expositionsdauer unterhalb der Erfassungsgrenze der Messverfahren liegt, kann eine Messung möglicherweise nicht durchgeführt werden. - Kein geeignetes Messverfahren:
Es gibt Stoffe, für die bisher kein geeignetes Messverfahren vorhanden ist, da zum Beispiel Querempfindlichkeiten das Ergebnis beeinflussen oder die Grenzwerte so niedrig sind, dass sie unterhalb der Bestimmungsgrenzen der Messverfahren liegen. - Ungünstige klimatische Bedingungen:
Bei extremen klimatischen Bedingungen, beispielsweise starker Wind, starker Niederschlag, hohe Temperaturen, können Messungen möglicherweise nicht präzise durchgeführt werden, da sie die Genauigkeit der Messergebnisse beeinflussen. - Bestimmte Arbeiten im Freien:
Werden Schweißarbeiten im Freien durchgeführt, können Umweltfaktoren wie Windrichtung, Luftzirkulation oder Nähe zu anderen Emissionsquellen die Ergebnisse von Gefahrstoffmessungen in erheblichem Maß beeinflussen. Dies erschwert die Durchführung einer repräsentativen Messung.
Wie ist eine Messung durchzuführen?
Die Durchführung von Gefahrstoffmessungen erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Messverfahren. Es ist wichtig, dass hierfür qualifizierte Personen oder externe Expertinnen oder Experten mit der entsprechenden Fachkunde für eine Messung hinzugezogen werden.
Es ist erforderlich, dass für die Messung geeignete Messgeräte und die passende Ausrüstung zur Verfügung stehen. Diese sollten in regelmäßigen Abständen kalibriert und gewartet werden, um die Genauigkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Idealerweise wird eine Gefahrstoffmessung beim Schweißen personengetragen oder mit mobil im Atembereich mitgeführten Messsystemen durchgeführt. Diese ermöglichen die tatsächliche Abschätzung der Exposition einer beschäftigten Person.
Die ausgewählte Messstelle sollte gut zugänglich sein, um eine korrekte Probennahme oder kontinuierliche Messungen zu ermöglichen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen ebenfalls während der Messung eingehalten werden, damit die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist.
Sinnvoll ist die Ermittlung der inhalativen Exposition unter sogenannten Worst-Case-Bedingungen, also den ungünstigsten, aber realistisch möglichen Bedingungen, um eine Einhaltung der Beurteilungsmaßstäbe und damit eine möglichst sichere Vermeidung gesundheitlicher Risiken unter normalen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Ein hilfreiches Instrument zur Auswahl der zu messenden Gefahrstoffe sind Tabellen 5 und 6 der TRGS 528. Diese enthalten eine Auflistung verschiedener Schweiß- und Schneideverfahren und der spezifischen Gefahrstoffe, welche bei den jeweiligen Verfahren auftreten können und beobachtet werden sollten.